Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBF Energieberatung 
(AGB)


§ 1. Geltungsbereich
1.1 Die Firma IBF Ingenieurbüro Timo Fink Energieberatung, Kiesstr. 57, 64283 Darmstadt, im Weiteren als IBF Energieberatung bezeichnet, erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB.
1.2 Der Vertrag gilt zwischen der IBF Energieberatung und dem Auftraggeber. Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt den AGB`s durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung zu. Abweichende entgegenstehende AGB`s des Auftraggebers werden von der IBF
Energieberatung nicht anerkannt, es sei denn die IBF Energieberatung stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB`s gelten auch dann, wenn die IBF Energieberatung in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt
1.3 Sollten Verträge/Aufträge der IBF Energieberatung schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet (Konkludent).
1.4 Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben. Hierzu wird das Hinzuziehen eines Architekten empfohlen.


§ 2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an IBF Energieberatung zu s c h i c k e n ; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. Auch haftet der Kunde für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
2.2 Der IBF Energieberatung werden unverzüglich eventuelle Änderungen zu übermittelten Daten bekannt gegeben.
2.3 Von IBF Energieberatung erstellte Berichte/Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft. Diese gelten nach 7 Tagen als abgenommen.


§ 3. Datensicherung
3.1 Die von IBF Energieberatung verwerteten Daten werden durch elektronische DV erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge tragen, dass die übergebenen Berichte/Formulare und Berechnungen aufbewahrt werden soweit dies aus Anforderungen gegenüber Dritten (z.B. KfW/BAFA/Baubehörde) hervorgeht.


§4. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen
4.1 Falls keine andere Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, hat der Kunde ein 14 tägiges Widerrufsrecht . Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.
4.2 Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare/Kosten sind abrechenbar und zu zahlen.
4.3 Bestimmungen aus 4.2 sind auch anzuwenden, wenn IBF Energieberatung den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.


§ 5. Eigentumsvorbehalt, Rechnungsstellung, Zahlungen
5.1 Die von IBF Energieberatung gelieferte Dienstleistungen sind Eigentum von IBF Energieberatung bis zur vollständigen Bezahlung. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist vor Zahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von IBF Energieberatung erlaubt. Eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Genehmigung von IBF erlaubt
5.2 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei Projekten sind zwischenzeitliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
5.3 Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
5.4 Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist IBF Energieberatung berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag
Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.
5.5 Mehraufwendungen: Für alle Mehraufwendungen (z.B. bei Aufmaßnahme aufgrund nicht vorhandener Grundrisse) werden Zusatzkosten in Höhe von 90 ,- € brutto pro Stunde berechnet.


§ 6. Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
6.1 IBF Energieberatung kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und IBF Energieberatung die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten von IBF Energieberatung vorübergehend unmöglich machen und die, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krankheit und ähnliche von welchen IBF Energieberatung unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von IBF Energieberatung selbst verursacht worden sind. Nach Vorliegen aller benötigten Daten und Unterlagen zur Berechnung ist gewöhnlich mit 4-5 Wochen
Bearbeitungszeit zu rechnen.
6.2 Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist IBF Energieberatung dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung nach Absatz 6.1 für IBF Energieberatung kontinuierlich unmöglich, so ist IBF Energieberatung von der Leistungserbringung befreit.
6.3 Beratungen werden nur im Sinne des Auftrages bezgl. der einschlägigen Norm -Vorschriften erbracht; diese sind auf Vollständigkeit und Aktualität vor Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen eingehend vom Auftraggeber/Nutzer zu prüfen.


§ 7. Gewährleistung, Haftungen
7.1 Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen Gesetze und Verordnungen der betroffenen Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Leistungserbringung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Parteien sind sich einig, dass IBF Energieberatung keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleitung schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung oder Empfehlungen Maßnahmen abzuleiten und sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.
7.2 Die Haftung von IBF Energieberatung ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus §2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen.
7.3 IBF Energieberatung stellt sicher, dass Berechnungen im Beratungsprozess mit aktueller und allgemein anerkannter Energieberatersoftware durchgeführt werden. Die Haftung von IBF Energieberatung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass diese verwendete Software offensichtlich fehlerhaft oder nicht aktuell ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften
programmiert ist.
7.4 Haftungen für Schäden des Kunden werden von IBF Energieberatung nur übernommen, wenn diese von IBF Energieberatung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.
7.5 Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von IBF Energieberatung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich für welchen Rechtsgrund auch immer auf die berechnete Honorarhöhe. Es wird keine Zusage für die Erreichbarkeit bestimmter Energie /Einsparwerte gegeben, die Berechnungen beruhen auf Normberechnungen vergleichbarer Gebäude
7.6 Der Energieberater unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden für Energieberater. Die Deckungssummen betragen: 1.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für sonstige Vermögensschäden Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies dem
Energieberater vor Auftragserteilung mitzuteilen.
7.7 Für die Erlangung erwähnter Förderungen im Bericht wird keinerlei Gewähr übernommen. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Fördergelder. Fördertöpfe unterliegen im Abruf starken Schwankungen, sind politisch begründet (Klima- und Umweltschutz, Mittelstandsförderung etc.) und damit in Ihrer Kontinuität mit Risiko behaftet
7.8 Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen IBF Energieberatung verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.


§8. AGB des Kunden, Recht
8.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten haben gegenüber IBF Energieberatung keine Wirkung, auch dann nicht, wenn IBF Energieberatung diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
8.2 Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.


§9. Gerichtsstand/Erfüllungsort
9.1 Gerichtsstand für alle Verfahren gegen IBF Energieberatung ist Darmstadt.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Darmstadt.


§10. Salvatorische Klausel
Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.


Darmstadt, Februar 2024

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